Fruchtaufstriche

Jeder Löffel ein Genuss 

„ Fruchtaufstrich, Fruchtaufstrich, wieso 
denn eigentlich 
Fruchtaufstrich? “
Wieso denn eigentlich Fruchtaufstrich? Wieso nicht Marmelade, oder Konfitüre? Ist doch alles dasselbe, oder nicht? 

Schmecken muss es! Das ist doch das, was am Ende zählt!

Doch so einfach ist es leider nicht. Es hat Gründe, weshalb wir unsere Aufstriche eben nicht Marmelade oder Konfitüre nennen dürfen. Räumen wir doch mal auf im Bezeichnungswirrwarr.


  • Marmelade

    Umgangssprachlich wird jeder süße Aufstrich aus einer oder mehreren Fruchtarten als Marmelade

    bezeichnet. Das ist uns bewusst, deshalb haben wir unter den Marktleuten ja auch unseren Spitznamen weg. Wir sind die "Marmelade" :)


    Heute ist der Begriff Marmelade jedoch einem Erzeugnis aus Zitrusfrüchten, wie z.B. Orangen, vorbehalten. Marmelade besteht aus einem

    oder mehreren Zitrusfruchtbestandteilen – wie dem Fruchtmark, der Schale oder dem Saft der

    jeweiligen Zitrusfrucht – sowie Zucker und Wasser.

  • Konfitüre

    Konfitüre ist eine streichfähige Fruchtzubereitung, die aus einer oder mehreren Fruchtarten,

    Zuckerarten und Wasser besteht. Die Verordnung schreibt einen Mindestzuckergehalt von 55 g pro 100g Erzeugnis vor. 

  • Gelee

    Ein Gelee ist eine streichbare Zubereitung aus Fruchtsaft und Zuckerarten. Jedoch nie mit Fruchtstücken.

NUN ABER ENDLICH MAL ZU DEN FRUCHTAUFSTRICHEN!


Die Begrifflichkeit

Für Fruchtaufstriche gibt es keine speziellen Rechtsvorschriften. Für sie gelten die allgemeinen Kennzeichnungsvorschriften der Lebensmittelverordnung. 

Unsere Fruchtaufstriche enthalten neben Fruchtmark und Zucker nur noch das Geliermittel Pektin und das Säuerungsmittel Zitronensäure. Wir setzen kein Wasser zu. 

Unsere Aufstriche weisen im Gegensatz zu den Konfitüren einen höheren Fruchtanteil auf und damit weniger Zucker.
" Na es schmeckt halt gut aufs Brot "
" Es gehört halt zu nem guten Frühstück dazu "
" Durchaus auch zum Kaffee "
Zitate vom Produktionsleiter zu seinen Produkten
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